AGB und BNO
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten verbindliche Regelungen für die Nutzung unserer Angebote. Sie regeln unter anderem Details zu Leistungen, Preisen, Zahlungsbedingungen, Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Die AGB sind wichtig, um die Rechte und Pflichten sowohl des Coachs als auch der Klienten klar und transparent zu definieren.
AGB für SHIVAS WAY TO CLIMB – der Trainings-Tempel UG (Im weiteren SHIVAS WAY TO CLIMB genannt)
Hinweis:
Veranstaltungen mit Bezug zu Bouldern und Klettern sind mit spezifischen Gefahren verbunden. Deshalb wird von jeder teilnehmenden Person ein hohes Maß an Umsicht, Eigenverantwortlichkeit und Rücksichtnahme erwartet.
1.Allgemeines, Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsvorfälle und alle Verträge zwischen SHIVAS WAY TO CLIMB und den Vertragspartnern sind nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Inhalte nach vereinbart.
2. Angebot/Anmeldung/Vertragsschluss
2.1 Allgemeines
Sämtliche von SHIVAS WAY TO CLIMB auf ihrer Internetseite oder Flyern oder in sonstiger Weise beworbene Kursangebote sind freibleibend, unverbindlich und entfalten keine Bindungswirkung. Eine bindende Vereinbarung kommt nach Anmeldung durch die Kursinteressenten (Angebot) erst durch eine Auftragsbestätigung (Annahme) in Textform seitens SHIVAS WAY TO CLIMB zustande. Die Anmeldung stellt ein bindendes Angebot dar, wenn nicht ein entgegenstehender Hinweis enthalten ist oder eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Der/die Auftraggeber*in ist zumeist, aber nicht zwingend, auch der Empfänger*in der von SHIVAS WAY TO CLIMB erbrachten Leistungen (nachfolgend: Teilnehmer). Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Auftraggeber*in, wie auch entsprechend für den/die Teilnehmer*innen. Soweit Teilnehmer*innen nicht gleichzeitig Auftraggeber*innen sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Teilnehmer(n)/Teilnehmerin (nen) diese Bestimmungen als bindend auch für die Teilnehmer*in bekannt zu geben und für die Einhaltung Sorge zu tragen. Der/die Auftraggeber*in stellt SHIVAS WAY TO CLIMB in jedem Fall von Ansprüchen der/des Teilnehmer(s) frei, ausgenommen nicht ausgeschlossene Haftungsansprüche gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. Es kommt ausschließlich ein Dienstvertrag zustande.
2.2 Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben und Mehrtagesveranstaltungen
Nimmt SHIVAS WAY TO CLIMB im Rahmen von Seminaren und Mehrtagesveranstaltungen Tätigkeiten vor, wie die Anmietung von Räumen und Unterkünften, Transport und Beförderung oder die Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten, erfolgt dies ausschließlich namens und in Vollmacht der Auftraggeber*innen/Teilnehmer*innen. Diese etwaig übernommenen rein organisatorischen Tätigkeiten werden entgeltfrei erbracht. Soweit an Dritte (insbesondere Hotelbetreiber, Vermieter ect.) Vorauszahlungen zu leisten sind, werden diese vorab von SHIVAS WAY TO CLIMB aus organisatorischen Gründen von den Teilnehmer*innen eingezogen und an die Dritten weitergeleitet. Etwaige Restbeträge müssen durch den/die teilnehmende Person vor Ort direkt an den/die Dritten entrichtet werden. Der/die Auftraggeber*in/Teilnehmer*in stellt SHIVAS WAY TO CLIMB insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Leistungen, die Inhalt eines Reisevertrages bilden können, werden weder angeboten noch erbracht.
3. Voraussetzungen zur Teilnahme/Verhalten während Kletter-Kursveranstaltung
Der/die Teilnehmer*in erklärt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass er/sie körperlich gesund ist und für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung / Training ausreichend trainiert ist. Der/die Teilnehmer*in muss bereits im Vorfeld über Kletter‐ und Sicherungskenntnisse verfügen und hat für eine technisch einwandfrei Ausrüstung sowie deren sichere Anwendungsweise selbstständig Sorge zu tragen. Jede*r Teilnehmer*in ist verpflichtet im Allgemeinen den Anweisungen der Trainer*in unverzüglich Folge zu leisten (dies gilt unabhängig von etwaigen Bestimmungen der genutzten Sportstätten). Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen kann der betreffenden teilnehmenden Person durch SHIVAS WAY TO CLIMB von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
4. Leistungen
4.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung
Bei den von SHIVAS WAY TO CLIMB angebotenen Leistungen handelt es sich beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit um allgemeines und kletterspezifisches Mentaltraining und ‐coaching, sportpsychologische Beratungen, individuelles Technik und Taktik Training (vorwiegend Indoor), Durchführung von Leistungstest und Erstellung von Trainingsplänen. Die Veranstaltungen werden je nach Ausschreibung in Einzeltrainings, Gruppenworkshops, Seminaren und Outdoorveranstaltungen stundenweise oder im Rahmen von Ein‐ und Mehrtagesveranstaltungen (siehe hierzu auch Ziffer 2.2) erbracht. Die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltungen und Beratungen obliegt allein SHIVAS WAY TO CLIMB.
4.2 Sportstätten bei Indoorveranstaltungen
Die von SHIVAS WAY TO CLIMB angebotenen Indoorveranstaltungen werden in allgemein zugänglichen Fremdsportstätten oder in der Sportstätte von SHIVAS WAY TO CLIMB abgehalten. Für die Teilnehmer*innen der Kurse gelten die Nutzungs‐ und Hallenordnungen sowie Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Sportstätten, über welche sich der Teilnehmer*in vor Kursbeginn selbstständig zu informieren hat.
4.3 besondere Kurse, insbesondere Outdoor Trainings/Outdoor Veranstaltungen
Im Falle von Veranstaltungsangeboten, bei welchen die Durchführung des Kurses zwingend durch einen besonders qualifizierte*n Trainer*in zu erfolgen hat (beispielsweise müssen Kletterveranstaltungen im Outdoorbereich in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien (u.a.) durch eine*n Bergführer*in geleitet werden), wird der Kurs ausschließlich und letztverantwortlich von diesem geleitet. Lediglich die Kursdurchführung kann bei entsprechender Eignung auf andere Trainer*innen von SHIVAS WAY TO CLIMB übertragen werden.
5. Rücktritt, Rückerstattung, Stornierung
5.1 Rücktritt oder Absage der Veranstaltung durch SHIVAS WAY TO CLIMB
SHIVAS WAY TO CLIMB ist bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird jede*r Vertragspartner*in unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert (bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche vor geplantem Veranstaltungsbeginn) und eine schon erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
SHIVAS WAY TO CLIMB wird sich in jedem Fall bemühen, einen Alternativtermin zu benennen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Im Falle einer Verlegung oder Stornierung einer Veranstaltung werden etwaige den Teilnehmer*innen selbst entstandene Kosten und Aufwendungen nicht erstattet, ungeachtet, ob diese auch von Vereinbarungen herrühren, die SHIVAS WAY TO CLIMB in Vertretung der Auftraggeber*in/Teilnehmer*in vorgenommen hat oder nicht (siehe Ziffer 2.3, 1. Abs). Dies gilt nicht, soweit die Verlegung oder Stornierung einer Veranstaltung auf einer groben Pflichtverletzung von SHIVAS WAY TO CLIMB oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.
Ein besonderer Umstand, der zum Rücktritt bzw. zur Veranstaltungsabsage berechtigt, ist insbesondere gegeben bei
• höherer Gewalt und unvorhersehbaren Witterungsbedingungen, wenn hierdurch die Durchführung des Kurses nicht möglich ist oder eine sichere Kursdurchführung nicht gewährleistet werden kann
• Verletzung und Krankheit der Kurstrainer*in, wenn hierdurch eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann,
• Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt grundsätzlich. 3 Kursteilnehmer*innen. Eine abweichende Mindestteilnehmerzahl kann nach vorheriger Mitteilung (vor verbindlicher Buchung) spätestens 10 Tage vor geplantem Kursbeginn bestimmt werden.
5.2 Ausschluss von Teilnehmern
Abweichend von 5.1 können Teilnehmer*innen, die sich dem Ziel und Zweck der Veranstaltung zuwider verhalten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit anderer Kursteilnehmer*innen gefährden, von der Veranstaltung / Trainings ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung von bereits erhaltenen Honorar findet in diesem Fall nicht statt.
5.2 Stornierung durch Auftraggeber*in/Teilnehmer*in
Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Veranstaltung / eines Verbindlich gebuchten Trainings durch Auftraggeber*in/Kursteilnehmer*in kann SHIVAS WAY TO CLIMB einen angemessenen Betrag als Ersatz für Aufwendungen verlangen. Der Anspruch ist unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe des Ersatzes ist der Zugang der Stornoerklärung der*s Auftraggeber*in/Teilnehmer*in bei SHIVAS WAY TO CLIMB. Die Höhe des pauschalen Anspruches staffelt sich wie folgt:
bis 30 Tage vor Veranstaltung (Indoorkurs): 0 %,
bis 30 Tage vor Veranstaltung (Outdoorkurse): 40 %
bis 14 Tage vor Veranstaltung (Indoorkurs): 30 %
bis 14 Tage vor Veranstaltung (Outdoorkurse): 50 %
bis 5 Tage vor Veranstaltung: 70 %
später und bei Nichtantritt: 100 %
wenn der/die Teilnehmer*in/Auftraggeber*in nicht rechtzeitig Ersatz findet. In diesem Fall ist dennoch eine unverzügliche Mitteilung an SHIVAS WAY TO CLIMB vor Kursbeginn verpflichtend.
Individuell vereinbarte Termine können bis zu 4 Tage vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Anschließend ist der volle Betrag zu entrichten.
Der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die veranschlagte Pauschale oder im konkreten Fall der angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag, steht dem/der Auftraggeber*in/Teilnehmer*in ausdrücklich frei.
6. Warteliste
Sind Veranstaltungsangebote ausgebucht, bemüht sich SHIVAS WAY TO CLIMB eine Warteliste zu führen. Wird ein Platz frei, informiert SHIVAS WAY TO CLIMB die Interessenten. Vorstehendes geschieht auf rein freiwilliger Basis. Es bestehen diesbezüglich keinerlei Ansprüche der Teilnehmenden/Bewerber*innen gegenüber SHIVAS WAY TO CLIMB. Erst mit der Annahme eines Nachrückangebotes kommt der Vertrag zustande und die Kursgebühren sind zu entrichten.
7. Haftung
SHIVAS WAY TO CLIMB haftet grundsätzlich nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach‐ und Vermögensschäden haftet SHIVAS WAY TO CLIMB nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf).
8. Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, ist ausschließlicher Erfüllungsort Haan. Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, Wuppertal. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9. Abwehrklausel
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden zurückgewiesen.